Klasse T
Mit der Führerscheinklasse T dürfen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h bis maximal 60 km/h gefahren werden.
Außerdem umfasst die Klasse T selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h – auch mit Anhänger.
Die Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 Jahre für Fahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 18 Jahre für Fahrzeuge bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Klasse L
Mit der Führerscheinklasse L dürfen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h gefahren werden. Werden Anhänger mitgeführt, darf die Kombination maximal 25 km/h fahren.
Außerdem umfasst die Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h – auch mit Anhänger.
Die Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 Jahre