Klasse B, BF17 & B197
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg gefahren werden. Das Fahrzeug darf für maximal acht Personen zusätzlich zur fahrzeugführenden Person ausgelegt sein.
Beim Begleiteten Fahren ab 17 kannst du die Klasse B bereits mit 17 Jahren erwerben und bis zum 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Mit der Schlüsselzahl B197 legst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab. Nach zusätzlicher Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug darfst du anschließend auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.
Die Führerscheinklasse B schließt die Klassen AM und L ein.
BF17 und B197 sind Varianten bzw. Erweiterungen der Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen entsprechen daher ebenfalls der Klasse B.
Klasse B: 18 Jahre.
BF17 / Begleitetes Fahren ab 17: 17 Jahre.
B197 ist regulär ab 18 Jahren möglich, im Rahmen von BF17 bereits ab 17 Jahren.
Klasse BE
Mit der Führerscheinklasse BE darfst du Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren.
Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg haben. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.000 kg betragen.
Voraussetzung für die Klasse BE ist der Besitz der Führerscheinklasse B.
In der Führerscheinklasse BE sind keine weiteren Führerscheinklassen eingeschlossen.
18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ist der Erwerb bereits ab 17 Jahren möglich.
Klasse B96
Mit der Schlüsselzahl B96 darfst du Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Führerscheinklasse B.
Für B96 ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Es genügt eine Fahrerschulung in der Fahrschule.
Durch B96 werden keine weiteren Führerscheinklassen eingeschlossen.
18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ist der Erwerb bereits ab 17 Jahren möglich.