Klasse C
Mit der Führerscheinklasse C dürfen Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg gefahren werden. Das Fahrzeug darf dabei nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz haben.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Mindestalter: 18 bis 21 Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse C wird ab Erteilung grundsätzlich für fünf Jahre erteilt.
Nach Ablauf der Gültigkeit wird sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängert. Dafür sind ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und ein augenärztlicher Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse CE
Mit der Führerscheinklasse CE dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern gefahren werden, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse CE ist die Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung.
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE darf in diesem Fall frühestens zusammen mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Mindestalter: 18 bis 21 Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE wird ab Erteilung grundsätzlich für fünf Jahre erteilt.
Nach Ablauf der Gültigkeit wird sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängert. Dafür sind ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und ein augenärztlicher Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse C1
Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg gefahren werden. Das Fahrzeug darf dabei nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz haben.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C1 ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Mindestalter: 18 Jahre
Für Fahrerlaubnisse der Klasse C1, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt grundsätzlich eine Befristung von fünf Jahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt die Befristung in der Regel bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Ab dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängerbar. Dafür sind ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein augenärztlicher Nachweis erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Klasse C1 schließt keine weiteren Fahrerlaubnisklassen ein.
Klasse C1E
Mit der Führerscheinklasse C1E dürfen Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gefahren werden.
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Außerdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C1E ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse C1.
Mindestalter: 18 Jahre
Für Fahrerlaubnisse der Klasse C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt grundsätzlich eine Befristung von fünf Jahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt die Befristung in der Regel bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Ab dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängerbar. Dafür sind ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein augenärztlicher Nachweis erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Die Klasse C1E schließt die Klasse BE ein.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.