Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse sind zulässig.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse D ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Mindestalter: 24 Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse D wird ab Erteilung grundsätzlich für fünf Jahre erteilt.
Nach Ablauf der Gültigkeit wird sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängert. Dafür sind ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und ein augenärztlicher Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Die Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Je nach Einsatzbereich und beruflicher Qualifikation kann ein niedrigeres Mindestalter gelten. Bei gewerblicher Personenbeförderung sind die gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts zu beachten.
Klasse DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 24 Jahre.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse DE ist die Fahrerlaubnis der Klasse D beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung.
Die Fahrerlaubnis der Klasse DE darf in diesem Fall frühestens zusammen mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse DE wird ab Erteilung grundsätzlich für fünf Jahre erteilt.
Nach Ablauf der Gültigkeit wird sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängert. Dafür sind ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und ein augenärztlicher Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Klasse DE schließt die Klassen D1E und BE ein.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die Länge des Fahrzeugs darf 8 Meter nicht überschreiten. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse sind zulässig.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse D1 ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Mindestalter: 21 Jahre
Für Fahrerlaubnisse der Klasse D1, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt grundsätzlich eine Befristung von fünf Jahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt die Befristung in der Regel bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Ab dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängerbar. Dafür sind ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein augenärztlicher Nachweis erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Klasse D1 schließt keine weiteren Fahrerlaubnisklassen ein.
Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse D1E ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse D1.
Mindestalter: 21 Jahre
Für Fahrerlaubnisse der Klasse D1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt grundsätzlich eine Befristung von fünf Jahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt die Befristung in der Regel bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Ab dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängerbar. Dafür sind ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein augenärztlicher Nachweis erforderlich.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 10.09.2009 erworben wurden, ist für die gewerbliche Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.
Die Klasse D1E schließt die Klasse BE ein.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.